CE-Kennzeichnungspflicht ab 01.02.2010 für Fenster und Außentüren

Unabhängig vom Bestelldatum, dürfen ab diesem Datum neue oder bereits produzierte Fenster und Türen nicht mehr ohne CE-Kennzeichnung in Umlauf gebracht werden. Jeder Händler oder Hersteller muss demnach eine lückenlose CE-Dokumentation seines Produktes und seiner Komponenten nachweisen können.

Die wichtigsten Punkte für CE-gekennzeichnete Produkte:

Nachweis der Prüfung...

... auch „initial type test“ (sog. Erstprüfung) genannt. Jedes in Umlauf gebrachte Produkt muss dieser Prüfung unterzogen werden und bedarf bei Erfolg eines vorzeigbaren Prüfzeugnisses. Die Prüfung erfolgt durch ein Branchen-anerkanntes zertifiziertes Prüflabor. Die Prüfungen dauern 2-4 Wochen. Ältere eigene Prüfungen können nicht als Grundlage herangezogen werden, da sich die Normen geändert haben und die Anforderungen an Luftdichtigkeit, Schlagregendichtheit und Widerstand gegen Windlast nicht dem CE-Standard entsprechen. Die Prüfung gilt nur für Eigenproduktion. Zugekaufte Komponenten/Produkte müssen vom entsprechenenden Lieferanten geprüft werden. (z.B. Isolierglas als Komponente für das Fenster, geprüft durch die Thermoglas)

Die Werkseigene Produktionskontrolle...

... auch WPK abgekürzt. Die Werkseigene Produktionskontrolle ist Pflicht und sollte so dokumentiert werden, dass nachvollziehbar ist, wer wann was geprüft hat ( mind. Prüfer, Datum, Produktname).
Dabei unterteilt sich die Kontrolle in folgende Teilkontrollen:

  • <strong>Wareneingangskontrolle</strong> (mind. Dokumentation von Lieferant, Produkt, Lieferdatum, Chargen-Nr., evtl. Schäden, etc.)
  • <strong>Produktionskontrolle</strong> (Tägliche Stichproben-Dokumentation der spezifischen Produktionswerte - wie z.B. Maße – einer Produktkomponente an jedem Bereich/Arbeitsplatz der Fertigung)
  • <strong>Endproduktkontrolle</strong> (Tägliche Stichproben-Dokumentation eines Endproduktes nach Maß, Zahl, Funktion und Mängelfreiheit).

Die Dokumentation muss lückenlos sein, eine Referenz beinhalten (z.B. Auftragsnummern), sachgemäß sein und den Anforderungen genügen. Mitarbeiter müssen informiert und entsprechend geschult werden.

Die eigentliche CE-Kennzeichnung

Die Kennzeichnung muss auf mindestens einem Produkt-begleitenden Dokument (Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung, Produktetikett, etc.) vorhanden sein und umfasst Produktpass sowie Hinweise zu Bedienung, Instandhaltung, Pflege, Wartung und Montage. Der Nachweis für den Kunden erfolgt über eine vom Produzenten ausgestellte CE-Konformitätserklärung (beinhaltet Produktname, Prüfnummer, Prüfstelle und Hersteller) und ist auf Anfrage dem Kunden auszuhändigen.

Viel Erfolg bei der CE-Kennzeichnung wünscht Ihre Thermoglas Niederrhein GmbH.